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Roman Zegbaum |
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Zivilrecht Das Zivilrecht
(=
Bürgerliches Recht = Privatrecht) umfasst die
Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander oder auch
des Bürgers gegenüber dem Staat, wenn der Staat nicht
hoheitlich handelt. Zum Zivilrecht gehört u.a. die
Geltendmachung von Schadensersatz
oder das Vertragsrecht, gleich ob
etwa Kauf, Leasing
oder
Miete.
Somit gehört auch das Mietrecht zum
Zivilrecht. Auch die berüchtigten Probleme im Anschluss an
eine Internet-Auktion,
z.B. bei Ebay,
gehören hierher - oder jene "Verträge" die im
Internet zustande gekommen sind, weil man mal eben irgendwo
raufgeklickt hat, ohne das berüchtigte Kleingedruckte gelesen
zu haben. Das Kleingedruckte, die
sogenannten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen,
halten
aber auch außerhalb des Internets oft so manch eine
unangenehme Überraschung bereit. Allerdings gibt es zahlreiche
Gründe, warum diese Art der Vertragsbedingungen unwirksam sein
können. Besonders relevant ist das häufig beim Gewährleistungsausschluss, der
gerne in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, z.B. auf einem
vorgedruckten Vertragsformular beim Autokauf,
erfolgt. Dies gilt auch für Gebrauchtwaren, d.h. auch den Gebrauchtwagenkauf.
Egal ob sie Käufer oder Verkäufer sind: Sie sollten
wissen, ob Sie die Gewährleistungsrechte
tatsächlich
wirksam ausgeschlossen haben. Sonst kann der Käufer des
gebrauchten PKW unter Umständen noch nach zwei Jahren ein
neues Getriebe verlangen! Überhaupt ist Ihre Position als Verbraucher oft stärker als Sie denken, wenn es um unliebsame Verträge geht (Stichwort: Verbraucherschutz). Vertrauen Sie sich selbst und Ihrer Lebenserfahrung ein wenig: Wenn Sie das Gefühl haben, jemand will Sie über den Tisch ziehen, ist das vielleicht auch so! Dann hilft der Rat Ihres Rechtsanwalts weiter. Auch bei Schadensersatz nach einen Verkehrsunfall gibt es so einiges zu beachten. „Wer hinten auffährt, hat immer Schuld?“ Keineswegs! Diese Aussage ist in ihrer Absolutheit schlichtweg falsch. Wer etwas Anderes behauptet, hat die zivilprozessrechtliche Beweislehre nicht verstanden. Derjenige, der einem anderem hinten auffährt, wird meistens Schuld haben. Aber es gibt Umstände, aufgrund derer der Vordermann (Mit-) Schuld haben kann. Wenn Sie klagen oder verklagt werden, dann landet der Rechtsstreit, meist abhängig vom Streitwert, entweder vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht: Bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00 Euro ist das Amtsgericht zuständig. Liegt der Streitwert auch nur einen einzigen Cent über dieser Summe, ist das Landgericht zuständig. Vor dem Landgericht herrscht der sogenannte Anwaltszwang, d.h. vor dem Landgericht müssen Sie einen Rechtsanwalt haben. Dies macht angesichts des Streitwerts von über 5.000,00 Euro auch Sinn, denn es geht um so einiges!
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