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Roman Zegbaum |
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Urheberrecht Sind Sie selbst Urheber (z.B. Komponist, Textdichter, Autor) und wollen Ihre Rechte durchsetzen? Abmahnung: Wurden Sie abgemahnt? Filesharing, Tauschbörsen, Download, Upload, Internet . . . Filesharing, Download / Upload: Wenn Ihnen vorgeworfen wird, gegen geltendes Urheberrecht verstoßen zu haben, z.B. durch das illegale Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Internet über sogenannte Tauschbörsen (emule, edonkey, azureus, vuze usw.) so besteht sowohl die Gefahr der Strafverfolgung als auch die Möglichkeit, dass der Rechteinhaber Schadensersatz geltend macht. Oft wird hier versucht, durch Abmahnungen und hohe Anwaltsgebühren bzw. Abmahnkosten Druck zu erzeugen. Die Gebühren, die in diesen Abmahnungen verlangt werden, sind unter Umständen zu hoch und müssen von Ihnen dann nicht in voller Höhe bezahlt werden. Vor allem wenn Sie als Privatperson abgemahnt werden, bestehen gute Chancen, dass die Anwaltskosten für die Abmahnung nicht über 100,00 € liegen dürfen. Im Bereich des Filesharing von Musik- und Fimtiteln wurde diese Frage der 100,00-Euro-Grenze vom Bundesgerichshof (BGH) bislang noch nicht abschließend geklärt. In nicht wenigen Fällen empfiehlt es sich auch, einen Vergleich abzuschließen. Es gibt auch Fälle, in denen man riskieren kann, die Zahlung vollständig zu verweigern oder nur einen geringfügigen Betrag zu zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.05.2010 zur Frage der Störerhaftung beim Filesharing im Zusammenhang mit WLAN-Netzwerken ein wichitges Urteil gefällt! Nähers zu diesem Urteil finden Sie in meinem BLOG. In aller Regel empfiehlt es sich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Aber: Die Unterlassungs- erklärung, die Sie zusammen mit der Abmahnung als Vordruck erhalten haben, geht häufig viel zu weit! In diesen Fällen gilt daher: Unterschreiben Sie diesen Vordruck nicht, sondern lassen Sie von Ihrem Anwalt eine angemessene Unterlassungserklärung entwerfen! In jedem Fall sollten Sie sich fachkundigen Beistand eines Anwalts leisten. Näheres zur Abmahnung wegen Filesharing (Azureus, Vuze, Bittorrent, Emule usw.) finden Sie hier! Auch Kartenmaterial (z.B. ein Stadtplan) ist urheberrechtlich geschützt. Z.B. findet sich auf der offiziellen Website der Stadt Berlin www.berlin.de eine Berlin-Karte, die von der Firma Euro Cities AG (stadtplandienst.de) stammt. Wer hier von www.berlin.de Kartenmaterial kopiert, um damit auf seiner eigenen Website seine Adresse oder den Anfahrtsweg zu markieren, muss eine Abmahnung befürchten! In der Tat liegt hier eine Urheberrechtsverletzungvor. Doch es sollte durch einen Anwalt genauestens geprüft werden, ob die im Zusammenhang mit der Abmahnung verlangten Gebühren mit der aktuellen Rechtsprechung vereinbar sind und nicht vielleicht zu hoch angesetzt wurden. Ob das Kartenmaterial für gewerbliche oder private Zwecke kopiert und auf der eigenen Website präsentiert wird, ist übrigens egal. Auch der Privatmann darf in der Regel nicht ohne Genehmigung Kartenmaterial, das eine anderer erstellt hat, auf seiner eigenen Internetseite präsentieren. Die oben genannte Euro Cities AG hat jedenfalls in Berlin eine Niederlage einstecken müssen, weil das Gericht die verlangten Lizenzgebühren als zu hoch bewertet hat. Auch als Ebay-Verkäufer können Sie gegen Urheberrecht verstoßen und eine teure Rechnung erhalten: Der BGH hat bereits 2008 bestätigt, dass es nicht nur verboten ist, bei Ebay Software anzubieten, die dazu dient, den Kopierschutz von kopiergeschützten Tonträgern zu umgehen, sondern dass sogar der private Verkäufer – und nicht erst der gewerbliche! -, der ein einziges Mal solche Software verkauft, abgemahnt werden darf und die mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zu zahlen hat! Die Anwaltskosten lagen im damaligen Fall bei 1.113,50 Euro. Nach jetziger Gesetzeslage wären Abmahnkosten in dieser Größenordnung nicht mehr zulässig. Auch hierzu Näheres im BLOG. Die Strafnormen des Urheberrechts sind z.B. möglicherweise erfüllt, wenn Sie sich über Tauschbörsen Musik oder Filme aus dem Internet herunterladen (s.o.) oder CDs und DVDs kopieren. Sie erinnern sich vielleicht an die Werbekampagne der Filmindustrie „Nur original ist legal !“ Der Slogan dieser Angstkampagne ist in seiner Absolutheit schlichtweg falsch. Es gibt durchaus zahlreiche Fälle, in denen Sie von einer DVD oder CD eine Kopie anfertigen dürfen, ohne dass man Sie dafür bestrafen kann. Das Problematische an diesem Rechtsgebiet ist, dass zahlreiche Halbwahrheiten im Umlauf sind, die der juristische Laie schnell für Recht und Gesetz hält. Sie sollten in jedem Fall den Rat Ihres Rechtsanwalts einholen, wenn Sie wegen eines angeblichen Gesetzesverstoßes straf- oder zivilrechtlich belangt werden.Wenn Sie selbst Urheber sind: Da ich selbst Urheber i.S.d. § 7 UrhG bin, weiß ich aus eigener Erfahrung, wie schwer es sein kann, in diesem Bereich zu seinem Recht – oder seinen Tantiemen – zu kommen. Ein besonders Problem in der heutigen digitalen Welt ist die unbefugte Verwendung von Fotos, Videos und Musik, die Sie gemacht haben, durch Dritte. Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen auch hier zu Ihrem Recht. Bitte beachten Sie, dass die
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