Coronahilfe
/ Soforthilfe / Überbrückungshilfe
Im Bereich des Verwaltungsrechts beschäftige ich mich neben dem
Fahrerlaubnisrecht
auch mit einem gänzlichen anderen, sehr speziellen Bereich des
Subventionsrechts,
und zwar den Coronahilfen. Nach erfolgter Bewilligung und Auszahlung
der Hilfen gibt es zahlreiche Fälle, in denen Beträge im Nachhinein
zurückgefordert werden, in Berlin z.B. von der Investitionsbank
Berlin. Es kann zahlreiche Gründe geben, warum die Hilfe
zurückgefordert wird. Unter Umständen trat die im Zeitpunkt der
Auszahlung prognostizierte wirtschaftliche Notlage nicht ein, oder
aber es wurden vom Subventionsempfänger Auflagen nicht erfüllt. Es
gibt aber auch Fälle, in denen die Rückforderung widerrechtlich ist,
und der Leistungsempfänger den Betrag behalten darf.
Rechtsanwalt
Roman Zegbaum - Telefon: 030
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E-Mail:
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