Rechtsanwalt

Friedrichstr. 61, 10117 Berlin

Roman Zegbaum

Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht

Telefon: 030 233 224 29 1

 

Coronahilfe / Soforthilfe / Überbrückungshilfe

Im Bereich des Verwaltungsrechts beschäftige ich mich neben dem Fahrerlaubnisrecht auch mit einem gänzlichen anderen, sehr speziellen Bereich des Subventionsrechts, und zwar den Coronahilfen. Nach erfolgter Bewilligung und Auszahlung der Hilfen gibt es zahlreiche Fälle, in denen Beträge im Nachhinein zurückgefordert werden, in Berlin z.B. von der Investitionsbank Berlin. Es kann zahlreiche Gründe geben, warum die Hilfe zurückgefordert wird. Unter Umständen trat die im Zeitpunkt der Auszahlung prognostizierte wirtschaftliche Notlage nicht ein, oder aber es wurden vom Subventionsempfänger Auflagen nicht erfüllt. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Rückforderung widerrechtlich ist, und der Leistungsempfänger den Betrag behalten darf.

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