Roman Zegbaum
               Rechtsanwalt

 Telefon: (030) 60 96 18 31
 Telefax: (030) 60 96 18 32
 
  E-Mail:Anwalt@Rechtsanwalt-Zegbaum.de 
  Wilmersdorfer Straße 128      10627 Berlin
.


 Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe 

Wenn Sie befürchten, sich einen guten Anwalt nicht leisten zu können, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe (Stichwort: Beratungsschein) und der Prozesskostenhilfe (PKH). Hierbei gewährt der Staat finanzielle Unterstützung, damit niemand auf sein Recht verzichten muss. Unten mehr dazu!

In einigen Fällen kommt ausnahmsweise auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars in Betracht. Das heißt, meine Vergütung wird nur fällig, wenn wir vor Gericht erfolgreich sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (dazu kann ich nur raten), übernimmt diese vielleicht mein Honorar.

Beratungshilfe : Der Beratungsschein erlaubt dem weniger vermögenden Bürger, sich außerhalb eines Gerichtsverfahrens den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Mit dem Beratungsschein kostet Sie die Beratung durch einen Anwalt Ihrer Wahl lediglich 10,00 Euro. Mit dem Beratungsschein holt sich der Anwalt anschließend sein Honorar von der Staatskasse. Die Beratungsgebühr in Höhe von 10,00 € zahlen Sie an mich bar beim Beratungsgespräch. Der Beratungsschein ist beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Dem Gericht sind zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aktuelle Einkommensbelege (z.B. Lohnbescheinigung, Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II, also der Hartz IV-Bescheid) sowie Belege über die monatlichen finanziellen Belastungen vorzulegen. Die Beantragung des Beratungsscheins (er heißt eigentlich Berechtigungsschein) ist einfach und schnell erledigt. Sie gehen zum Amtsgericht und kriegen den Schein gleich mit! Das für Sie zuständige Amtsgericht können Sie hier (www.berlin.de) oder - einfacher - hier (www2.justizadressen.nrw.de) ermitteln. Für Rechtssuchende aus Schöneberg ist z.B. das Amtsgericht Schöneberg in der Grunewaldstraße das zuständige Gericht, wenn es um den Beratungsschein geht.

Das Antagsformular für Beratungshilfe, das Sie auch beim Gericht erhalten, können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.

Prozesskostenhilfe : Prozesskostenhilfe heißt die finanzielle Unterstützung, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wenn Sie vor Gericht aus dem Rechtsstreit als Sieger hervorgehen, muss ohnehin die Gegenseite sowohl die Gerichtskosten als auch Ihre Anwaltskosten übernehmen. Auch für die Gewährung von Prozesskostenhilfe sind die oben genannten Belege über Ihre wirtschaftliche Situation vorzulegen. Ob das Gericht Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt, hängt jedoch nicht nur von Ihren Vermögensverhältnissen ab, sondern es kommt auch darauf an, ob Ihre Rechtsposition nach Auffassung des Gerichts Aussicht auf Erfolg hat. Im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Beiordnung : Im Strafrecht besteht die Möglichkeit, dass Ihr Anwalt Ihnen als Verteidiger beigeordnet wird. Das heißt, der Staat übernimmt die Kosten Ihres Verteidigers. Die Beiordnung erfolgt auch, wenn Sie als Opfer einer Straftat nicht in der Lage sind, Ihren Anwalt selbst zu bezahlen. Auch hierfür sind die oben genannten Belege über Ihre wirtschaftliche Situation vorzulegen.

zur Startseite













   © 2009-2011 Rechtsanwalt Roman Zegbaum

  Navigation
   Zivilrecht
   Mietrecht
   Strafrecht / SteuerstrafR 
   Internetrecht /
   Online-Auktionen
   Urheberrecht
   Hartz IV / Sozialrecht
   Prozesskostenhilfe /
   Beratungshilfe
   BLOG 
   Impressum / Kontakt
   Wegbeschreibung
   Startseite





   © 2009-2011 RA Zegbaum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zegbaum, Rechtsanwalt